AKW Brunsbüttel

6. Februar 2015 | Energiewende

Die deutsche Atommülldebatte ist erneut um eine Facette reicher. An vielen AKW-Standorten gibt es seit mehreren Jahren Zwischenlager für Castoren mit hochradioaktivem Müll, so auch auf dem Gelände des stillgelegten Atomkraftwerks Brunsbüttel an der Elbe. Die Genehmigung für dieses Zwischenlager ist aber rechtswidrig und damit nichtig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einem Ehepaar, das gegen die 2003 erteilte Genehmigung geklagt hatte, jetzt endgültig Recht gegeben. Schon vor zwei Jahren hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig geurteilt, es sei nicht ausreichend geprüft worden, ob das Lager sicher sei vor terroristischen Angriffen oder dem Absturz eines Großflugzeugs.

Vorerst können die Castoren in Brunsbüttel bleiben, Schleswig-Holsteins Umweltminister Habeck ordnete eine Duldung der Lagerung bis 2018 an mit der Begründung: „Eine genehmigte Lagerstätte, an welcher der Kernbrennstoff sicherer gelagert werden kann als im Zwischenlager Brunsbüttel, gibt es nicht.“

Damit wird per Verordnung ein rechtloser Raum vermieden. Das ist bemerkenswert. Aber es stellen sich zusätzlich zwei Fragen: Warum wurden nicht alle Szenarien ausreichend geprüft? Und wie sieht es an den anderen Standorten in Deutschland aus?

Wie immer die Antworten ausfallen: Alle, die auf regenerative Energien setzen, wie es die vielen Energiegenossenschaften tun, wollen ein Energiekonzept ohne Atomstrom.